Richtlinien der OÖ + SBG Landesmeisterschaft

gültig ab 1.1.2011 inkl. aller Revisionen

Foto- und Filmaufnahmen

Im Rahmen der Turniere der OÖ+SBG-Landesmeisterschaft können durch die oder im Auftrag der veranstaltenden Vereine Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehmen Sie als Teilnehmer zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen Sie abgebildet sind, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der veranstaltenden Vereine, sowie auf der Internetseite www.ooe-landesmeisterschaft.at veröffentlicht werden.

Teilnahme

Zur Teilnahme ist jede dem ÖKV angehörige Verbandskörperschaft aus Oberösterreich und Salzburg berechtigt.

Veranstalter kann jeder Verein der dem ÖKV angehört sein, ohne Rücksicht auf die Verbandskörperschaft.

Jedes Mitglied das dem ÖKV angehörigen Verein ist, ist teilnahmeberechtigt und zwar in den Prüfungsstufen IBGH 1 – IBGH 3 sowie IGP 1 – IGP 3.

Die Landesmeisterschaft wird in vier Turnieren ausgetragen. Davon zwei im Frühjahr und zwei im Herbst. Wobei das erste und vierte Turnier in A/B/C und das zweite und dritte Turnier nur in B/C ausgetragen wird. Gewertet werden nur Hundeführer die bei einem dem ÖKV angehörigen Verein in Oberösterreich Mitglied sind und mindestens 70 Punkte erreichen.

Bei der Siegerehrung des jeweiligen Turniers müssen die drei Erstplatzierten Hundeführer mit dem gestarteten Hund anwesend sein und auf dem Podest stehen. Ansonsten werden die Punkte dem Hundeführer und dem Verein aberkannt. In besonderen Fällen entscheidet das Gremium.

Einzelwertung

Drei Ergebnisse sind für die Endwertung erforderlich. Startet jemand bei allen vier Turnieren kommen die besten drei Ergebnisse in die Wertung. Ausnahme: Jemand steigt während des Turnieres in die nächste Prüfungsstufe auf zählen zuerst die Ergebnisse in der höheren Prüfungsstufe. In der IGP werden zwei Turniere in B/C und dasjenige Turnier in A/B/C der höheren Prüfungsstufe gewertet. Es kann auch von einem niedrigeren positiven A/B/C Turnieres das bessere B/C Ergebnis mitgenommen werden. Bei Punktegleichheit entscheidet bei der Gesamtwertung das beste Streichergebnis. Bei gleichen Streichergebnissen ist bei der IBGH der gleiche Rang zu vergeben.

In den IGP Stufen:
1.bester Schutz,
2.beste Unterordnung,
3.beste Fährte
ansonsten ist der gleiche Rang zu vergeben.

Vereinswertung

Zur Vereinswertung werden alle positiven Ergebnisse der vorgeführten Hunde angerechnet. Ausnahme: Wechselt ein Starter während der Landesmeisterschaft den Verein werden seine Punkte dem Verein angerechnet wo er das erste Mal gestartet ist. Bei Punktegleichheit gibt es zwei Vereinssieger der OÖ.Landesmeisterschaft.

Veranstaltungsvergabe

Neuer Modus der Turniervergabe ab 2023

Aus den ersten acht Platzierten sucht sich die Ortsgruppe mit den meisten Punkten eine der vier LM Termine aus.
Die zweitgereihte OG wählt einen der drei verbleibenden Termine aus, usw. Von dieser Reihung ausgenommen sind vorerst die Ortsgruppen, die bereits im Vorjahr eine LM durchgeführt haben.
Verzichtet eine Ortsgruppe auf die Durchführung, rückt die Nächstplazierte nach, jedoch nur bis Rang 8.
Sollte dann noch ein Turnier unbesetzt bleiben, kommt die punktstärkste Ortsgruppe aus dem Vorjahr wieder zu einem Turnier, usw.
Es werden keine Punkte mehr über die Jahre mitgenommen, jeder positiv gewertete Start zählt. Wechselt ein Starter während der LM den Verein, werden seine Pkt. dem Verein angerechnet, wo er das erste Mal gestartet ist.

Neuer Zählmodus:
IBGH1 – IBGH3 – je Starter 1 Punkt
IGP1 – IGP3 – je Starter 2 Punkte

Reihung bei Punktegleichheit:

1. Anzahl der Punkte
2. Anzahl der Starter
3. Anzahl der IGP Starter

Organisation der Landesmeisterschaft

Für die Organisation ist ein Gremium zuständig, welches aus je einem Vertreter des SVÖ (Robert Diesenreiter), ÖGV (Rudolf Wernisch), ÖRV (Harald Pint), WHK (Arno Ploier) besteht. Wer in dieses Gremium entsendet wird, bleibt der Jeweiligen Verbandskörperschaft überlassen. Die Beschlüsse dieses Gremiums zur Änderung der Richtlinien der OÖ.Landesmeisterschaft hat einstimmig zu erfolgen. Anregungen, Wünsche und Beschwerden werden vom jeweiligen Mitglied der Verbandskörperschaft an das Gremium herangetragen. Jedes Gremiumsmitglied hat eine Stimme.

Das Gremium ist zuständig für

Terminvergabe für die vier Turniere. Richter- und Helferbestimmung, wobei die Helfer nur von der Helferliste des ÖKV oder einer der Verbandskörperschaften zu bestellen sind. Bestimmung einer Fährtenaufsicht, die dann zum Einsatz kommt, wenn 20 oder mehr Starter in der IGP 1-3 gemeldet sind. Die Fährtenaufsicht muss immer von einer anderen Verbandskörperschaft, als die von dem austragenden Verein, sein. Unterstützung für den veranstaltenden Verein, wenn nötig. Vorbereitung der Siegerehrung.

Als Startkapital wurden vom SVÖ 250 € und gemeinsam vom ÖGV,ÖRV und WHK ebenfalls 250 €, somit gesamt 500 €, einbezahlt.

Kosten

Die Kosten der Leistungsrichter, Schutzhelfer und Fährtenleger  werden nach dem vierten Turnier unter den veranstalteten Vereinen aufgeteilt. Die Veranstalter der vier Turniere haben pro Teilnehmer 3 € an das Gremium der Landesmeisterschaft binnen 14 Tagen zu überweisen. Im Fall des Zahlungsverzuges hat der Obmann des austragenden Vereines dafür zu sorgen, dass das Geld überwiesen wird. Ein Guthaben wird für die Siegerehrung (Pokale, Musik, Saalmiete, etc.) herangezogen.

Startgebühr

Die Startgebühr beträgt für die IBGH 23 € und für die IGP 25 € (Änderung April 2022) Die Startgebühr muss von jedem Hundeführer bezahlt werden. Wird vom Hundeführer die Startgebühr nicht bezahlt, so hat der Verein, für den der Hundeführer startet, diese zu entrichten.

Der Veranstalter ist zuständig für

Die Ausschreibung an alle ÖKV Vereine in OÖ und Salzburg für das jeweilige Turnier. Einholung der Veranstaltungsgenehmigung. Fährtenlegerbestimmung sowie die Abrechnung der Leistungsrichter, Schutzhelfer, Fährtenleger und Fährtenaufsicht.  Bei der Siegerehrung für die Pokale.

Die Auslosung findet am Mittwoch nach Meldeschluss in geheimer Weise statt, einschließlich der Auslosung für die Variante in der IBGH 3. Die Startwünsche sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Der Fährtenrichter kann und soll  auch für eine zweite Disziplin herangezogen werden. In der IGP kann die Fährtenarbeit auch am Samstag durchgeführt werden. Die Siegerehrung sollte so rasch als möglich nach dem letzten Starter am Sonntag erfolgen (ca. 15 Uhr). Bei größerer Starterzahl muss der Freitag als Starttag ebenso herangezogen werden. Gibt es bei den einzelnen Prüfungsstufen in der IBGH 1-3 gleiche Punkte müssen an die Hundeführer dieselben Ränge vergeben werden.  In den IGP Stufen: 1.bester Schutz, 2.beste Unterordnung, 3.beste Fährte ansonsten ist der gleiche Rang zu vergeben. Die Turnierauswertung ist unverzüglich an das Gremium zu senden ( harald.pint@hunde-oerv.at ). Der Zeitplan ist nach der Auslosung inkl. Variante der IBGH 3 an die Webmasterin der Landesmeisterschaft ( webmaster@ooe-landesmeisterschaft.at ) zu senden. Ebenso Fotos vom Turnier. Berichte an die eigenen Verbandszeitungen oder den ÖKV.  Die Durchführung der Turniere erfolgt nach der gültigen Fassung der Prüfungsordnung des ÖKV.                                                                                          

Diese Website wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung der Firma A.W. Barth KG – Alles für den Hundesport!